IT-Revision und Prüfung
Die Erbringung von Dienstleistungen rund um die IT-Revision und Prüfung ist die eigentliche Gründungsidee unseres Unternehmens. Weiterlesen ...
Die Erbringung von Dienstleistungen rund um die IT-Revision und Prüfung ist die eigentliche Gründungsidee unseres Unternehmens. Weiterlesen ...
Unsere Expertise aus mehr als erfolgreichen 100 Projekten stellen wir in professioneller Form zur Verfügung. Weiterlesen ...
Die Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz gewinnen immer mehr an Bedeutung. Weiterlesen ...
Das Daten- und Informationsmanagement im Unternehmen nimmt eine zentrale Schlüsselrolle für die effiziente Unterstützung von Geschäftsprozessen durch die IT ein. Weiterlesen ...
Bei all unseren Projekten sind gesetzliche Vorgaben, Standards, Verordnungen und interne Anforderungen zu beachten. Weiterlesen ...
Zur ganzheitlichen Betreuung unserer Kunden übernehmen wir die Leitung von komplexen IT-Projekten. Weiterlesen ...
Wenn Sie eine IT-Audit-Checkliste erstellen, erstellen Sie ein System zur Bewertung der Nachhaltigkeit der Informationstechnologie-Infrastruktur Ihres Unternehmens. Sie prüfen ihre IT-Richtlinien, -Verfahren und betrieblichen Abläufe. Es ist wichtig zu verstehen, wo Sie sich gerade befinden, wo Ihre Stärken liegen und welche Schwächen Sie haben, denn dies dient der Ermittlung der Wachstumschancen des Unternehmens. Ein IT-Audit kann dabei helfen, potenzielle Sicherheitsrisiken zu identifizieren und ihre Software und Hardware neu zu bewerten.
Der unbefugte Zugriff auf Ihre Daten kann verheerende Folgen haben. Neben einem Reputationsschaden gehen finanzielle und rechtliche Schäden einher. Datenverletzungen pro Angriff können schnell in die Millionen gehen. Wenn ein Incident vertrauliche Informationen enthält, kann dies Ihrem Unternehmen finanziellen Schaden zufügen. Independent Consulting + Audit Professionals GmbH hat sich mit Cybersicherheit intensiv beschäftigt und versteht die Herausforderung, vor der sich viele kleine und mittelständische Unternehmen sehen, um realistische und wirksame Schutzmaßnahmen zu etablieren.
Mit unseren Cybersicherheits-Dienstleistungen können Sie die Informationen und Informationssysteme Ihres Unternehmens vor unbefugtem Zugriff, Verwendung, Offenlegung, Unterbrechung, Änderung oder Zerstörung schützen und deren Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität sicherstellen. Unser Beratungsansatz ermöglicht es, IT-Investitionen an Ihre Geschäftsanforderungen anzupassen. Nur durch ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen adäquaten Investitionen zur Informationssicherheit und einem Verständnis für akzeptable Risiken ergibt sich der Mehrwert, den die Informationssicherheit bieten kann.
Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um das gesamte Ausmaß Ihres Cyber-Risikos zu verstehen, angefangen bei den spezifischen Risikofaktoren Ihrer Branche, bis hin zu den spezifischen Sicherheitsrichtlinien, die Sie eingeführt haben.
Berlincounsel Consulting bietet eine breite Palette von Funktionen für Cybersicherheitsrisiken und -bewertungen. Wir unterstützen Sie bei allen Governance und Compliance Anforderungen.
On-Premise- oder Cloud-basierte Lösungen wie Software-as-a-Service-Plattformen (SaaS) bieten selbstverständlich Vorteile, aber auch Risiken, die sich z.B. in den Bereichen Datenverwaltung, Datensicherheit, Datenschutz, Transaktionsintegrität u.a. widerspiegeln. Vor allem dann, wenn Informationen in diese neu gekoppelten IT-Landschaften und aus diesen herausfließen. Im Rahmen dieser Transformation ist es wichtig sicherzustellen, dass Risiken und Kontrollen in neue Geschäftsprozesse eingebettet sind.
In einer Pressemitteilung vom 28.08.2020 fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDi) Professor Ulrich Kelber in einer Entschließung die verfassungskonforme Umsetzung der Registermodernisierung. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber lehnt die geplante Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal ab.
Zitat des BfDI: „Die Pläne für die Registermodernisierung sind in vielen Punkten gar nicht schlecht und durchaus im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Doch durch die Verwendung einer einheitlichen Identifikationsnummer besteht ein erhebliches Risiko der missbräuchlichen Zusammenführung der Daten aus unterschiedlichen Registern. Damit werden viele Sicherheitsmaßnahmen entwertet. Ich hoffe, dass uns nicht wieder erst das Bundesverfassungsgericht vor einem zu neugierigen Staat schützen muss.“