Governance und Compliance

E-Bilanz Konzeption und Einführung

Ausgangssituation

Die elektronische Übermittlung der Bilanz sowie GuV wird verbindlich für die Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2011. Die Vorgaben der Taxonomie haben, abhängig von der angewandten Methode, auch Auswirkungen auf den Aufbau der Handelsbilanz. Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Änderung des § 5 EStG.

Unsere Vorgehensweise

Die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und IT-Spezialisten der BERLINCOUNSEL Gruppe beschäftigen sich seit langem mit dem Thema E-Bilanz. Wir haben an der Pilotphase des BMF teilgenommen und mittlerweile zahlreiche Projekte im Banken- und Industrieumfeld durchgeführt. Die Ergebnisse, resultierende Fragen zur Umsetzung, sowie unsere Erkenntnisse haben wir mit der Finanzverwaltung diskutiert und damit unsere Methode weiter verfeinert.

Folgende Fragen sind zu beantworten:

  • Welche Taxonomie soll zum Einsatz kommen?
  • Welche Auswirkungen auf Steuer- und Handelsbilanz sind zu erwarten?
  • Anerkennungsrisiko: Welche Fehler sind durch die Finanzverwaltung tolerabel?

Mögliche Schritte

  • IST – Aufnahme der Abläufe zur Erfassung der steuerlichen Sachverhalte
  • Abstimmung der Taxonomie – Anforderungen mit dem BMF und dem IDW
  • Klärung steuerlicher Fachfragen
  • Klärung der technischen Lösungen für SAP und das XBRL – Datenformat

Ihr Nutzen

  • zeitgerechte Erfüllung der e-Bilanz Anforderungen
  • praxis- und nutzenorientierte Herangehensweise
  • Sicherstellung der Qualitätsziele durch Einführungsbegleitung