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Britische Banken erhalten 18-Monate Fristaufschub zur Umsetzung der Vorgaben für eine starke Kundenauthentifizierung

Mit Inkrafttreten der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) am 14.09.2019 sollen auch die darin enthaltenen neuen Vorgaben für die „starke Kundenauthentifizierung“ (SCA) Geltungskraft erlangen. Wie die Börsenzeitung nun berichtet, gewährt die britische Finanzaufsicht (Financial Conduct Authority - FCA) Zahlungsabwicklern, Kartenanbietern und Online-Händlern nun jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen 18-monatigen Fristaufschub zur Umsetzung der Anforderungen: Sofern Unternehmen nachweisen können, dass sie Maßnahmen eingeleitet haben, um der auf 18 Monate angelegten phasenweisen Implementierung nachzukommen, wird die FCA keine aufsichtsrechtlichen Schritte gegen Unternehmen ergreifen, die auch nach dem 14.09.2019 die Anforderungen der Richtlinie an eine „starke Kundenauthentifizierung“ nicht umgesetzt haben. Grund dafür ist, dass man angesichts der Komplexität der Anforderungen sowie der mangelnden Vorbereitung die zu erwartenden Störungen für die Verbraucher möglichst geringhalten möchte, in dem man der Branche mehr Zeit gewährt, um die geforderten Anpassungen vorzunehmen.