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Wegen der besonderen Bedeutung von Banken für das Gemeinwesen zählen diese zu den Kritischen Infrastrukturen. Anbieter müssen gemäß IT-Sicherheitsgesetz ab einem Schwellenwert die Sicherheit ihrer IT-Systeme durch eine Prüfung gemäß § 8a Abs. 3 BSIG gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. Die Uhr tickt, denn für den Sektor Finanzen und Versicherungswesen läuft die Frist für die Nachweiserbringung Ende Juni 2019 ab! 
 

Aufgrund unserer langjährigen Prüfungserfahrung und Branchenexpertise im Banksektor führen wir KRITIS-Prüfungen auf Basis der BSI Orientierungshilfe zu Nachweisen gem. § 8a Abs. 3 BSGI durch. So konnten wir in der Vergangenheit bereits mehreren Banken attestieren, dass sie angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von IT-Systemen, -Komponenten und -Prozessen getroffen haben und ihnen damit den erforderlichen Nachweis über eine erfolgreiche Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ausstellen.