Governance und Compliance

BCC unterstützt den öffentlichen Bereich bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des neuen OZG

Durch das neue Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund und Länder (einschließlich Kommunen) verpflichtet, alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen bis 2022 zusätzlich online bereitzustellen und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Ziel ist es, den elektronischen Gang zur Behörde unkompliziert und sicher zu gestalten und Bürgern und Unternehmen 24 Stunden am Tag Online-Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Das OZG stellt damit die deutsche Verwaltung vor eine gewaltige Herausforderung, insbesondere deshalb, weil die Umsetzungsfrist von 5 Jahren recht kurz ist. 

Zunächst müssen die Verwaltungsportale auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene weiter auf- und ausgebaut werden, um sie anschließend zu einem Portalverbund zusammenschließen zu können. Die bislang heterogenen IT-Strukturen bei Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen müssen sukzessive interoperabel gestaltet und zusammengeführt werden. Ein Nutzerkonto soll fortan über ein Nachrichtenpostfach auch die elektronische Kommunikation mit der jeweils zuständigen Behörde ermöglichen, sodass die Bürger und Unternehmen die Leistungen des Portalverbundes auf diesem Wege bequem von zuhause Haus in Anspruch nehmen können. Es soll eine direkte, schnelle, einfache und sichere Nutzung der Online-Angebote ermöglicht werden. Der Zugang zu den Onlineleistungen der Verwaltung soll "in transparenter und einfach verständlicher Weise, mit wenigen Zwischenschritten, verwaltungsebenenübergreifend sowie medienbruch- und barrierefrei" gestaltet sein. Zudem sollen abhängig von dem für die jeweilige Verwaltungsleistung gebotenen Vertraulichkeit und Sicherheit beim Nutzerkonto eine sichere Authentifizierung entweder über eine Benutzername-Passwort-Kombination oder mittels der eID-Funktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels erfolgen. Hierbei sollen auch die speziellen Anforderungen bestimmter Verwaltungskeistungen an die Identifizierung ihrer Nutzer angemessene Berücksichtigung finden. 

Als erfahrene Berater für Informationssicherheit und IT-Compliance, insbesondere im öffentlichen Bereich, unterstützen wir Sie gerne dabei, die erforderlichen gesetzlichen Anforderungen zu implementieren und treffen für Sie alle Vorbereitungen, damit die Vorgaben eingehalten werden. Sprechen Sie uns an!